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Digitalisierung

Die Digitalisierung beim Steuerberater war in den letzten Jahren ein Problem. Ich habe sie in der Kanzlei nur teilweise eingesetzt, weil es meiner Meinung nach nur eine „pseudo-Digitalisierung“ war und entweder beim Mandanten oder der Steuerkanzlei meist zu viel Zeitaufwand geführt hat (oft wurde er an den Mandanten abgeschoben, mit der Begründung, dass man doch jetzt alles digital mache…) und eher wenig Nutzen (für so viel Aufwand) gebracht hat. Auch gab und gibt es Probleme mit den Schnittstellen. Mein Hauptproblem war, dass der Ansatz dieser Digitalisierung der Buchhaltung meiner Meinung nach an sich schon falsch war: Ein (digitales) Programm erstellt nur ein .pdf, also „ein Bildchen“, und das verarbeitende Programm versucht daraus (in letzter Zeit sogar mit KI Hilfe) unter „großen Anstrengungen“ die wichtigen Informationen wieder herauszulesen. Aber warum gibt einem das erstellende Programm nicht alle Infos gleich direkt verarbeitbar mit? Es kennt die Infos doch und das Programm ist selbst „digital“. Die wichtigsten Inhalte wären sogar einfach nur im Namen der Datei einfügbar gewesen. Ich wollte ungern mit Bildchen arbeiten. Daher habe ich erstmal darauf verzichtet, eine „digitale Kanzlei“ zu werden und Mandanten und Mitarbeiter damit zu quälen.

Jetzt soll die Digitalisierung aber endlich richtig kommen. Und ich freue mich darauf, denn ich „liebe Computer und Programme“. Ich hatte „von Anfang an“ welche. Mein erster war ein Commodore Plus4 mit dem Betriebssystem des C64, auf dem ich in Basic programmiert habe.

Gezwungen von der irgendwann wohl verpflichtenden E-Rechnung, sind die Informationen (hoffentlich) einheitlich zu erzeugen und dann (hoffentlich) einheitlich direkt lesbar. Daher bin ich dabei, für meine Mandanten und die Kanzlei „durchgehende“ Digitalisierungsschritte und (einzelne) hilfreiche Programme zu finden und (wie in vielen Bereichen bei uns bereits vorhanden) die „perfekte“ Vorgehensweise dazu einzuführen, die uns und den Mandanten hilft, Zeit zu sparen und besser zu werden. Die verpflichtende Annahme von E-Rechnungen soll für Unternehmen ab 1.1.2025 kommen. Bis dahin möchte ich ein Konzept erarbeiten und werde dieses unseren Mandanten vorstellen. Ich hoffe, die Programmhersteller geben jetzt Gas und ermöglichen einen reibungslosen Ablauf.

Zoll

Bei uns war (letztes Jahr) der Zoll. Das ist für größere Steuerkanzleien aber nichts Außergewöhnliches (bei uns selten und fällt dadurch wohl so auf).

Wenn der Zoll bei einem Mandanten prüft, ist der Zoll auch (gleichzeitig) mit einem weiteren Team bei seinem Steuerberater. Eine Überprüfung ist aber noch kein Schuldspruch. Wir unterstützen daher einen betroffenen Mandanten so weit wie rechtlich möglich, denn es gilt bei uns die Unschuldsvermutung, ansonsten wird das Mandat niedergelegt.

Unabhängig davon gilt: Wenn jemand bereits befürchtet, dass der Zoll oder das Finanzamt usw. prüfen könnte, ist sein Steuerberater die beste Anlaufstelle, um das Problem vorher anzugehen. Es gibt Möglichkeiten zu helfen (Selbstanzeige usw.), die jedoch vorab und korrekt ausgeführt werden müssen. Wenn Sie Bedenken haben, wenden Sie sich an Ihren Steuerberater. Bei unseren Mandanten verlaufen Standard-Prüfungen normalerweise gut.

Verstärkung fürs Team

Wir freuten uns sehr, eine neue Fachkraft (Steuerfachangestellte und Steuerfachwirtin) letztes Jahr begrüßen zu dürfen. Sie ist sehr zufrieden mit der Entscheidung, bei uns zu arbeiten und wir sind sehr glücklich, Sie bei uns zu haben.

Unser Erfolg und damit die Arbeit für unsere Mandanten hängt davon ab, gut ausgebildete Fachkräfte zu beschäftigen. Wenn Sie Steuerfachangestellte / Steuerfachwirt / Bilanzbuchhalter / Steuerberater (alles m/w/d) sind mit DATEV Erfahrung und auch in unser tolles Team kommen möchten, melden Sie sich unkompliziert per Email oder telefonisch. Wir freuen uns auf Sie.

Bei uns gibt es übrigens, nach der Probezeit, dieses Jahr noch die volle Inflationsausgleichsprämie und viele weitere „Annehmlichkeiten“.

Rentner und Einkommensteuer

Viele Rentner müssten eine Einkommensteuer-Erklärung abgeben und Steuern nachzahlen, wissen das aber nicht. Sie hinterziehen / verkürzen damit Steuern. Früher wurden die Renten nur zu einem sehr geringen Anteil angesetzt und damit versteuert, das hat sich jedoch schon länger geändert. Die „neuen“ Renten werden viel höher angesetzt/ besteuert aber auch die jährlichen Renten-Erhöhungen bei den „alten“ Renten. Das kann dazu führen, dass langjährige Rentenbezieher irgendwann Steuern zahlen müssten, das aber nicht wissen.

Wir berechnen die Steuer für Rentner nicht vorab, weil das viel Aufwand ist und wir in dieser Zeit auch die komplette Einkommensteuer-Erklärung erstellen können. Dann wissen Sie aber genau, ob Sie Steuern zahlen müssen und damit verpflichtet sind, Ihre Einkommensteuer-Erklärung jährlich beim Finanzamt abzugeben (oder sie von uns erstellen zu lassen).

Einen Alterseinkünfte-Rechner gibt es übrigens kostenlos.
Wenn Sie diesen testen merken Sie, warum wir keine Vorab-Berechnungen machen. Dafür sind wir aber gerne bereit, Ihre Einkommensteuer-Erklärung zu erstellen, um zu prüfen, ob auch Sie Steuern nachzahlen müssen und jährlich eine Einkommensteuer-Erklärung abgeben müssen.

https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Steuerberechnung/Alterseinkuenfte-Rechner/

Wir haben durch Neu-Einstellungen noch Kapazitäten frei bzw. nehmen uns einfach die Zeit für Sie, egal ob Rentner oder Angestellter. Vereinzelt nehmen wir auch Unternehmer/n neu auf.

Übrigens gibt es bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung durch uns als Steuerberater verlängerte Abgabefristen. Somit können oft Verspätungszuschläge des Finanzamts vermieden werden.

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